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Befristeter Zuschlag

Wenn man vorher Arbeitslosengeld I bekommen hat, bekommt man in den ersten beiden Jahren des Arbeitslosengeld-II-Bezuges einen Zuschlag. (§ 24 SGB II)

Um herauszufinden, wie hoch der ist, muss man zunächst die letzten Bescheide über Arbeitslosengeld I und Wohngeld rauskramen und die Summen zusammenzählen. Nehmen wir an, es kommen 1.000 Euro dabei raus.

Dann muss man ausrechnen, wieviel Arbeitslosengeld II man bekommen würde. Die Informationen dafür stehen auf den vorangehenden Seiten. Nehmen wir an, es kommen 700 Euro dabei raus.

Dann kommt es auf den Unterschied zwischen beiden Zahlen an, das sind hier 300 Euro.

Man bekommt dann im 1. Jahr zwei Drittel des Unterschiedes, also 200 Euro.
Im 2. Jahr gibt es noch ein Drittel, also 100 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.

Und jetzt kommt Trick 17: Damit das Ganze nicht zu teuer wird, wird der Zuschlag "gedeckelt", das heißt, es gibt eine Obergrenze:

Obergrenzen für den
befristeten Zuschlag
1. Jahr 2. Jahr
160 € 80 €
320 € 160 €
60 € 30 €

Im Beispiel von oben bekommt der Arbeitslose also nur dann zunächst 200 € und dann noch 100 €, wenn er in einer Partnerschaft/Ehe/eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Ist er alleinstehend, bekommt er trotzdem im ersten Jahr nur 160 € und im zweiten Jahr 80 €.

Der Grund für den Zuschlag ist Folgender:
Arbeitslose, die früher besser verdient haben, machen mit dem Arbeitslosengeld II Miese: Die Arbeitslosenhilfe, die sie nach altem Recht lebenslang erhalten hätten, wäre für sie höher gewesen, als das Arbeitslosengeld II, das sie nach dem neuen Recht bekommen.
Diese Menschen haben während ihrer Berufstätigkeit auch höhere Summen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt als Geringverdiener. Deshalb sollen die Nachteile wenigstens ein bisschen aufgehoben werden, indem sie in den ersten zwei Jahren den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.

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© P. Schanz, zuletzt überarbeitet am 11. August 2006