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Vermögen (§ 12 SGB II)

Vermögen ist alles Geld und alle Gegenstände und alle Rechte, die der Arbeitsuchende verkaufen könnte. Weil es Sachen gibt, bei denen auch der Gesetzgeber einsieht, dass es schlecht wäre, diese zu verkaufen, werden diese einfach nicht zum Vermögen gezählt: (§ 12 III SGB II)

Wenn man auf diese Weise herausgefunden hat, wie groß das Vermögen ist, darf man sich Freibeträge abziehen, die man auf jeden Fall behalten darf: (§ 12 II SGB II)

Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, und das Einkommen berechnet ist, füllt das Jobcenter durch seine Zahlungen so weit auf, dass der Bedarf gedeckt ist.

Achtung! Es lohnt sich nicht, schnell noch eine Kreuzfahrt durch die Karibik zu buchen, nur weil man das Vermögen aufbrauchen will!
Das Jobcenter muss in solchen Fällen das Arbeitslosengeld kürzen. (§ 31 SGB II)
Und das wenige, das man dann noch bekommt, kann das Jobcenter zurückfordern. (§ 34 I SGB II)

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© P. Schanz, zuletzt überarbeitet am 23. Oktober 2006