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Zur besseren Übersicht hier noch einmal meine sehr vereinfachte Tabelle:
| Regelleistung | ||
| Ost & West | ||
| Eine Person ab 15 | 345 € | Alg 2 |
| weitere Person ab 14 |
276 € | Alg 2 oder Sozial geld |
| Kind bis 13 | 207 € | Sozial geld |
Die Arbeitsagentur rechnet so:
Die Regelleistung beträgt 345 €.
Diesen Betrag bekommt man aber nur, wenn man der einzige Erwerbsfähige über 18 in einer Bedarfsgemeinschaft ist. (§ 20 III SGB II)
Leben zwei Personen über 18 zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft, dann bekommt jeder von ihnen 90% der Regelleistung, jeweils also 311 €.
Für jede weitere Person ab 15 Jahren werden 80 Prozent gezahlt: 276 €.
Wer nicht erwebsfähig ist (z.B. Kinder, längerfristig Kranke), bekommt Sozialgeld. (§ 28 SGB II)
Und zwar bis zum 14. Geburtstag 60% der Regelleistung, also 207 €,
vom 14. bis zum 15. Geburtstag gibt es 80 Prozent der Regelleistung, also 276 €.
Ab dem 15. Geburtstag ist das Sozialgeld gleich hoch, wie wenn die Person erwerbsfähig wäre.
Die Arbeitsagentur rechnet also:
Die Tabelle gibt in jedem Fall an: "Sie bekommt 180 Prozent".
© P. Schanz, zuletzt geändert am 1. August 2006