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Hilfebedürftig

Hilfebedürftigkeit ist die zweite Voraussetzung für das Arbeitslosengeld 2.

Hilfebedürftig ist, wer nicht genug Geld für sich und seine Familie hat oder verdient oder verdienen kann. (§ 9 I SGB II)

Um auch die modernen Lebensformen zu erfassen, hat sich der Gesetzgeber die Bedarfsgemeinschaft ausgedacht. GENAUER
Wichtig ist hier, dass zu einer "eheähnlichen Gemeinschaft", durch die eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, viel mehr gehört, als nur, dass ein Mann und eine Frau zusammen wohnen! GENAUER

Wenn das Geld nicht reicht für

und mehr Geld nicht beschafft werden kann

dann liegt Hilfebedürftigkeit vor.

Achtung! Wer in einer Haushaltsgemeinschaft mit einem reicheren Verwandten wohnt, bei dem wird automatisch vermutet, dass der Reiche dem Armen Geld gibt. GENAUER

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© P. Schanz, zuletzt geändert am 30. August 2006