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Einkommen

Einkommen sind erst ein mal alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Es hilft also nichts, wenn man kein Geld bekommt sondern teure Geschenke: Diese sind auch Einkommen.

Von den Geldern, die man bekommen kann, ohne dass sie als Einkommen angerechnet werden, sind die wichtigsten Fälle:

Sie können auch GENAUER nachlesen, was es noch alles für Ausnahmen gibt.

Wenn bei einem Kind unter 18 das Kindergeld für seinen Lebensunterhalt benötigt wird, wird es dem Kind zugerechnet, ansonsten den Eltern. Seit dem 1. Oktober 2005 wird das Kindergeld für volljährige Kinder mit eigener Wohnung nicht mehr den Eltern zugerechnet, wenn diese das Kindergeld nachweislich an das Kind weiterleiten. Wenn das Kind auch arbeitsuchend ist, wird es allerdings bei diesem als Einkommen angerechnet!

Vom Brutto-Einkommen (§ 2 I Alg II-V) darf man einiges abziehen. Das ist das sogenannte "nicht zu berücksichtigende Einkommen". Hier kommt es sehr darauf an, wo das Einkommen herkommt.

 

Einkommen, das nicht aus Erwerbstätigkeit stammt

Das sind z. B. Unterhaltszahlungen, Kindergeld oder auch eine Lotto-Rente, wenn einer das Glück hatte...

Hiervon kann man sich abziehen:

Pauschbetrag
ist ein Ausdruck aus dem Steuerrecht.
Er bedeutet, dass man diese Summe
auf jeden Fall absetzen kann,
auch wenn man niedrigere
oder sogar keine Kosten hat.
Wenn man höhere Kosten hat
und das nachweisen kann,
kann man die höheren Kosten absetzen.

Zuverdienst bis 400 € im Monat

Zuverdienst ist das Einkommen, das man aus Erwerbstätigkeit hat. Ob man dabei selbständig ist (§ 2a Alg II-V) oder angestellt (§2 Alg II-V), ist egal.

Hier können abgesetzt werden

 

Zuverdienst über 400 € im Monat

Hier wird es etwas komplizierter. Auch hier kann man absetzen

Bei den 100 € gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:

Der Teil des Einkommens, der über 100 € liegt, wird nochmal aufgeteilt:

Bei Kindern bis 14 Jahren werden Einnahmen aus Erwerbstätigkeit (Schülerjobs) bis 100 € nicht angerechnet. (§1 I Nr.9 Alg II-V)

Auch wenn man das kaum glauben mag: Vor dem 1. Oktober 2005 war die Anrechnung von Zuverdienst noch viel komplizierter! Wer noch einen Bescheid aus dieser Zeit hat, oder sich für die Entwicklung interessiert, kann die alte Regelung GENAUER nachlesen.

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© P. Schanz, zuletzt überarbeitet am 23. Oktober 2006