www.arbeitslosengeld-verstehen.de
Im Juristendeutsch heißt das Arbeitslosengeld 2 "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Es ist im Zweiten Sozialgesetzbuch geregelt. Wer gar nicht arbeiten kann, kann auch nicht arbeitsuchend sein. Deshalb muss man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, um Arbeitslosengeld 2 zu bekommen. Die zweite Voraussetzung ist die Hilfebedürftigkeit.
Der Gesetzgeber hat einige Personen von vornherein ausgeschlossen, weil diese tatsächlich nicht arbeiten können. Deshalb sind sie nicht berechtigt, Arbeitslosengeld 2 zu bekommen: GENAUER
Wer ein Kind erzieht oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, fällt ebenfalls unter die Regelungen für das Arbeitslosengeld II, kann aber geltend machen, dass für ihn oder sie Arbeit nicht zumutbar wäre.
Die einzige echte Ausnahme, die so genannte 58er-Regelung (§65 IV SGB II) soll auslaufen.
Das bedeutet, dass viele, die früher Sozialhilfe bekommen hätten, jetzt Arbeitslosengeld 2 erhalten.
Zum Beispiel Alleinerziehende,
Menschen, die nach dem Ende ihres Studiums nicht gleich einen Arbeitsplatz finden,
oder Menschen, die vor ihrer Arbeitslosigkeit selbständig waren.
Dies ist eine große soziale Verbesserung. Eines ist aber logisch: Wenn man mehr Menschen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt, werden mehr Menschen Arbeitslosengeld bekommen. Und dadurch steigen natürlich die Arbeitslosenzahlen. Logisch, oder?
© P. Schanz, zuletzt geändert am 4. August 2006