www.arbeitslosengeld-verstehen.de
Eigentlich ist es ganz einfach:
Wer arbeitsuchend und hilfebedürftig ist, fällt unter die Regelungen des Alg 2.
Wer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, dem kann die Zahlung gekürzt werden - im Extremfall bis auf Null.
Härten werden durch Sonderregelungen abgemildert:
So gilt in manchen Fällen für Menschen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige
Angehörige pflegen, die Aufnahme einer Arbeit als unzumutbar.
Und für Menschen, die vor der Arbeitsmarktreform noch Arbeitslosenhilfe erhalten hätten, ist ein Zuschlag vorgesehen, der den Übergang abfedern soll.
Das Gute an Hartz IV ist, dass nun auch Leute in den Genuss von Leistungen der Arbeitsagenturen kommen, die früher auf das Sozialamt angewiesen waren. Mehr dazu finden Sie unter Arbeitsuchend.
Die rot-grüne Regierung hatte es 2004 sehr eilig mit der Arbeitsmarktreform, deshalb sind die Regeln zum Arbeitslosengeld 2 zum Teil recht schlampig gemacht worden. Seither jagt eine Änderung die andere. Manche davon sind gut, andere schlecht.
Schlimmer noch: Die Jobcenter haben auch heute noch Schwierigkeiten mit der Ausführung der Gesetze. Sie sind überrascht von der hohen Zahl der "Aufstocker", haben schlechte Software, müssen häufig innerhalb ihrer Räume umziehen und sich in wechselnde Akten einarbeiten. Der Förderungsanteil, der dem Gesetzgeber besonders am Herzen lag, steckt noch in den Kinderschuhen.
Zu den Verbesserungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (hier ist das Arbeitslosengeld 2 geregelt) gehört, dass Ostler endlich denselben Regelbedarf anerkannt bekommen wie Westler. Die Anrechnung von Zuverdienst und die Nachweispflichten für selbständige Hartz-IV-Empfänger sind vereinfacht worden.
Dafür wurden die Regeln für eheähnliche Gemeinschaften entgegen jahrelanger Rechtsprechung (vgl. Eheähnliche Gemeinschaften) verschärft und auf Homosexuelle ausgedehnt. Die Freibeträge für das frei verfügbare Vermögen wurden gesenkt.
In diesem Wirrwarr ist es besonders wichtig, dass Betroffene eine Möglichkeit erhalten, sich über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitslosengeldes 2 zu informieren. Aber auch Nichtbetroffene sollten sich informieren, damit sie sich eine politische Meinung bilden können. Diese Möglichkeiten möchte ich mit meinen Seiten bieten.
© P. Schanz, zuletzt geändert am 4. August 2006